Honorare

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Gebühren des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Bei gerichtlichen Verfahren kommen Gerichtsgebühren hinzu, bei de Gebühren werden nach den Regelungen des Gerichtskostengesetzes errechnet. Gerne können bei Mandantsannahme eine Kosten/Risikoabschätzung vorgenommen werden, wobei in gerichtlichen Verfahren die Höhe der Gebühren durch das Gericht festgesetzt wird, ebenso wie die Kostentragung. Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben prüfen wir gerne, ob diese eintrittspflichtig ist, und insoweit die o.g. Kosten / Risiken übernehmen muss.

Die Erstberatung

Wir führen selbstverständlich eine Erstberatung durch nach § 34 RVG. Die Kosten hierfür betragen nach 34 RVG bis zu 226,10 Euro. Werden wir weiter für Sie tätig, so entstehen die o.g. Kosten. Darüber hinaus ist es auch möglich ein Stundenhonorar zu vereinbaren, welches sich an dem Gegenstand der Tätigkeit orientieren wird.